Heute gibt es kaum noch ein Unternehmen, welches nicht Online vertreten ist. Die Nutzung des Internet ist dabei vielfältig und reicht von der einfachen Präsentation des Unternehmens über eine genaue Darstellung der Produkte und Dienstleistungen bis hin zu professionellen Online-Shops, die ohne einen stationären Laden erfolgreich im E-Commerce Waren vertreiben.
Zwingende Vorraussetzung bei Internetauftritten ist das Impressum. Dieses muss leicht auffindbar und zu jedem Zeitpunkt verfügbar sein. Fehlt ein Impressum oder ist dieses fehlerhaft, drohen Abmahnungen.
Pflichtangaben im Impressum
Im Grundsatz gilt die Vorschrift des § 5 TMG, Telemediengesetz. Dieses schreibt zum Beispiel die nachfolgend aufgeführten Punkte in einem Impressum zwingend vor:
- Vollständiger Name des Betreibers der Website oder des Online-Shops
- Vollständige ladungsfähige Anschrift
- Sofern es sich um eine juristische Person handelt: Angabe der Rechtsform und der vertretungsberechtigten Person
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse, da laut Gesetz eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und Kommunikation gewährleisten sein muss
- Soweit die ausgeführte Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf: Angaben zur Aufsichtsbehörde, des Handelsregisters, Vereinsregisters, Partnerschaftsregisters oder Genossenschaftsregisters, in das das jeweilige Unternehmen eingetragen ist – zusätzlich muss die entsprechende Registernummer angeführt werden.
- Umsatzsteueridentifikationsnummer (Ust-ID -Nr.) und Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Für bestimmte Berufe: Die Kammerzugehörigkeit, die gesetzliche Berufsbezeichnung & der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde, müssen im Impressum aufgeführt werden.
Hinweis: Die hier veröffentlichten Texte enthalten Vorschläge und sind keine Rechtsberatung. Die Umsetzung und Verwendung der hier veröffentlichten Muster erfolgt in eigener Verantwortung des Verwenders.