Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Hierfür gelten die allgemeinen vertrag- und schuldrechtlichen Regelungen des BGB.
Dies gilt auch für Betreiber von Online-Shops. Allerdings hat der Gesetzgeber für den Handel im Internet noch eine Reihe weiterer Auflagen zum Schutz des Verkäufers und des Käufers erlassen.
Für den Online-Anbieter gilt es, sein Angebot absolut eindeutig und unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben zu präsentieren. Nur so wird gewährleistet, dass der Käufer an die Annahme des Angebots gebunden ist, den Vertrag nicht anfechten kann. Der Käufer wiederum erfährt, auf welche Bedingungen er sich mit einem ja einlässt.
AGB sind absolut notwendig
Als hilfreich, wenn auch nicht gesetzlich vorgeschrieben, hat sich die Einbindung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, in Verträge erwiesen. In ihnen formuliert der Verkäufer Rechte und Pflichten, die sich für beide Partner aus einem Vertragsabschluss ergeben. Stimmt der Käufer den AGB zu, so werden sie Bestandteil des Vertrages. Auch wenn sich bei einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung ein oder mehrere Punkte der AGB als unwirksam erweisen sollten, bleiben alle übrigen AGBs weiterhin Vertragsbestandteil.
Mehrheitlich sind Juristen der Meinung, dass AGB speziell für einen Online-Shop unentbehrlich sind. Nur so lassen sich alle gesetzlichen Auflagen erfüllen. Verstöße gegen oder Nichteinhaltung einschlägiger Gesetzesvorgaben, können zu kostspieligen Abmahnungen bis hin zur Existenzbedrohung führen.
AGB schützen aber nur dann, wenn sie den Anforderungen der §§ 305 bis 310 BGB gerecht werden. Es genügt nicht, die AGB nur in eine Online-Präsentation aufzunehmen. Sie müssen so platziert sein, dass sie mit Vertragsabschluss auch Vertragsbestandteil werden. Dafür, wie auch für das Erscheinungsbild der AGB, haben Gesetzgeber und Rechtsprechung Auflagen formuliert. Die rechtlich korrekten AGB schützen und vermeiden Ärger.
Die AGB individuell für jeden Shop
Da sinnvolle AGB immer individuell auf das Angebot und den Anbieter abgestimmt sein müssen, gibt es keine Muster-AGB. AGB aus dem Internet zu kopieren ist nicht ratsam, da sie auf die Bedürfnisse eines Dritten abgestimmt wurden und dem Schutz des Verfassers oder Verwenders unterliegen. Urheberrechtsverletzungen können zu Klagen und Schadensersatzforderungen in großen Höhen führen.
Vorteil des Online-Handels sind seine Schnelligkeit und der große Kundenkreis. Ein paar Klicks oder Eingaben genügen, und schon steht das Angebot einer breiten Interessentenschicht zur Verfügung. Aber schnell hat man sich auch vertippt und das Angebot wird zum nicht geplanten Schnäppchen. Ist der einmal festgesetzte Preis immer verbindlich? Auch für solche Fälle gibt es Gesetze und Urteile, über die ein Online-Shop-Betreiber informiert sein sollte.
Wer also plant, einen Online Shop zu eröffnen, sollte immer auf das Wissen und die Beratung eines Anwalts zurückgreifen.
Eine Investition, die sich in jedem Fall lohnt.
Hinweis: Die hier veröffentlichten Texte enthalten Vorschläge und sind keine Rechtsberatung. Die Umsetzung und Verwendung der hier veröffentlichten Muster erfolgt in eigener Verantwortung des Verwenders.